Krankenkassenförderung

HERZLICHEN DANK
Förderung durch die Spitzenverbände der Krankenkassen

Erfreut dürfen wir unseren Leserinnen und Lesern mitteilen, dass die Deutsche Hörbehinderten Selbsthilfe e.V. (DHS) durch die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Sinne des § 20h SGB V der Krankenkassen im vergangenen Jahr die Vereinsarbeit alle geplanten Veranstaltungen durchführen konnte.

Bei den Fördermitteln der Krankenkassen handelt es sich um jährliche Zuschüsse, die aus Beitrags- und aus Steuermitteln aufgebracht werden. Gefördert werden können ausschließlich gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten in pauschaler und/oder projektbezogener Form.

Beide Förderarten stehen gleichwertig nebeneinander. Die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (GKV) erfolgt in Form pauschaler Zuschüsse. Damit leisten die Krankenkassen und ihre Verbände, neben weiteren öffentlichen Einrichtungen, ihren Beitrag zur Finanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Diese Fördermittel werden der Selbsthilfe zur Unterstützung ihrer Selbsthilfearbeit und der damit verbundenen regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt.

Dies sind insbesondere Aufwendungen für Büroausstattung und Sachkosten, (z. B. PC, Drucker, Beamer, Porto und Telefon, Gebühren für Online-Dienste), regelmäßig erscheinende Verbandsmedien, (z. B. Mitgliederzeitschriften, Newsletter, Flyer) einschließlich deren Verteilung, satzungsgemäße Gremien-Sitzungen einschließlich der dafür anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten (Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen).

So wurden, gemäß den o.g. Bestimmungen, die Gelder der GKV - Gemeinschaftsförderung für die Deckung laufender Kosten verwendet.

Die krankenkassenindividuelle Förderung erfolgt als Projektförderung durch die einzelne Krankenkasse oder durch ihren Verband. So möchten wir uns ganz herzlich im Namen aller DHS-Mitglieder und Seminarteilnehmerlnnen für diese wertvolle Unterstützung bei den Bundesverbänden der Krankenkassen bedanken.

Vorstand der DHS

Die Deutsche Hörbehinderten Selbsthilfe e. V. wurde von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Jahr 2022 mit einem Betrag in Höhe von 29.000,00 Euro gefördert.

GKV-Gemeinschaftsförderung Logos vdek, AOK, BKK, iKK, Knappschaft, SVLFG

GKV-Gemeinschaftsförderung 2022
29.000,00 €    
GKV-Gemeinschaftsförderung 2021 16.576,99 €    

Krankenkassenindividuelle Förderung
(Projektförderung):

 

2023  BKK 4.140,00 € (Selbsthilfetag / HERBSTSEMINAR)
       
2022  BKK  21.300,00 € (HERBSTSEMINAR)
   DAK  8.750,00 € (FORTBILDUNGSSEMINAR)
2021  BKK  5.392,25 € (HERBSTSEMINAR)
   AOK  4.720,00 € (Schulung lautsprachunterstützender Gebärden / LBG)
       

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Verantwortlich:
Deutsche Hörbehinderten Selbsthilfe e. V. (DHS) 

Ursula Engelskirchen (kommissarisch: Vorsitz)
Everhard-Stolz-Str. 1 
50997 Köln
E-Mail: Ursula.Engelskirchen (ät) hoerbehindertenselbsthilfe.de 
(Anti-Spam-Schreibweise bitte ät mit @ ersetzen)

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Quelle: e-recht24.de

Lautsprache begleitende Gebärden: LBG-Seminare

Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) bilden für hörgeschädigte Menschen eine hilfreiche Brücke zwischen der akustisch nicht verstandenen verbalen Lautsprache und der Schriftsprache.

Die Gebärden machen die Lautsprache sichtbar; sie bilden keine eigenständige Sprache. Gesprochene Worte werden durch Gebärden begleitet, die der Deutschen Gebärdensprache (DGS) entliehen und an die Lautsprache angepasst sind. Die Lautsprache bleibt als Grundlage bestehen.

Besonders für hochgradig schwerhörige Menschen sind, neben der technischen Unterstützung über Hörgeräte und/oder Cochlea-Implantat, das Absehen vom Mundbild und die lautsprachbegleitenden Gebärden sehr wichtige Hilfsmittel, um die Kommunikation untereinander ganz wesentlich zu erleichtern.

Viele Betroffene haben in einer Reha-Maßnahme für hörgeschädigte Menschen Basiskenntnisse in LBG erlernt und wollen diese auffrischen bzw. weiterentwickeln. Die DHS bietet daher fast jedes Jahr ein LBG-Seminar an, das sich gleichermaßen an Anfänger wie Fortgeschrittene wendet. Diese Seminare finden meistens zeitnah zum und am gleichen Tagungsort des DHS HERBSTSEMINARS statt.

Die jeweils aktuelle Ausschreibung zum LBG-Seminar finden Sie unter Aktuelles.

Teilnehmerberichte

Weitere Erfahrungsberichte zu unseren Seminaren für Schwerhörige finden Sie im Archiv der Mitgliederzeitschrift FORUM.

Förderung

Förderung durch die Spitzenverbände der Krankenkassen

Wir freuen uns, dass wir dank der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 h SGB V zahlreiche Aufgaben und Projekte realisieren können. Für die wertvolle Unterstützung danken wir im Namen aller DHS-Mitglieder ganz herzlich den Bundesverbänden der Krankenkassen.

Finanzielle Förderungen erhält die Deutsche Hörbehinderten Selbsthilfe e.V. (DHS) in aller Regel von nachfolgend aufgeführten Krankenkassen, eine Zusammenstellung der jeweils aktuellen jährlichen Förderung finden Sie nach Beendigung eines jeden Geschäftsjahres in der darauf folgenden Mitgliederzeitschrift FORUM sowie unter der Link Krankenkassenförderung.

 

Unsere Förderer:

GKV Gemeinschaftsfoerderung Logos
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene

 

BKK DV Logo klein

BKK Dachverband

AOK Logo

AOK

Barmer Logo

BARMER

dak logo

DAK

IKK Logo

IKK - Innungskrankenkassen

KKH Logo KKH - Kaufmännische Krankenkasse

Knappschaft Logo

Knappschaft

 Logo Stifter helfen de Stifter helfen
 SVLFG

TK Logo

TK - Techniker Krankenkasse

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    Sie hören schlecht, tragen ein oder zwei Hörgeräte oder CI? Sie suchen echten Austausch mit Gleichgesinnten? Es spricht vieles für eine Mitgliedschaft bei der DHS.

    • Wir haben einige Artikel aus unserem Mitgliedermagazin "FORUM" online veröffentlicht, sie unterstreichen die Philosophie der DHS und geben Ihnen einen lebendigen Eindruck von unseren Veranstaltungen.
    • Unter "Wir in der DHS" finden Sie weitere Informationen über die DHS-Angebote und die Vereinsorganisation.

    Und wenn Sie Mitglied sind, können Sie sich natürlich sofort für die Austauschplattform DHS-Portal registrieren und Ihren persönlichen Zugang freischalten lassen. Das Portal ist ausschließlich für unsere Mitglieder zugänglich.

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