Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Telefonnummern eingerichtet, unter denen Bürgerinnen und Bürger Auskunft zu allgemeinen Informationen und Leistungen der öffentlichen Verwaltung erhalten. Für taube Menschen gibt es diesen Service als Gebärdentelefon. Auskünfte der öffentlichen Verwaltung können somit in Gebärdensprache und Videotelefonie übermittelt werden.

Grundlage dafür ist ein vom BMAS mit Unterstützung des Deutschen Gehörlosenbundes entwickeltes Software-Programm, das auf die Bedürfnisse von Gehörlosen und Hörgeschädigten zugeschnitten wurde.

Eine Kommunikation in der Deutschen Gebärdensprache wird - direkt und ohne Dolmetscher - möglich. Speziell ausgebildete gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservice beantworten die Fragen.

Neben dem BMAS sind über Gebärdentelefon auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das Bundesministerium für Gesundheit erreichbar. Über die Telefonnummer 115 geben teilnehmende Kommunen und Behörden allgemeine Informationen. Das BMAS beantwortet Ihre konkreten Fragen zu Themen wie Rente, Minijobs, Kurzarbeit oder anderen Aufgabenbereichen des Ministeriums.

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