Schwerhörige, ertaubte und gehörlose Menschen können ab sofort selbst die Feuerwehr oder die Polizei anrufen, per Smartphone, Tablet-PC, SIP-Telefon oder PC mit Internetverbindung. Alles was nötig ist, ist eine Registrierung bei Tess - Relay-Dienste als „Notrufkunde" und die passende Software. Anhand der Registrierung kann der Dienstleister die zuständige Notrufleitstelle ermitteln und auch eventuelle Rückrufe ermöglichen.

Der kostenlose Notrufservice ist eine freiwillige Leistung der Relay-Dienste, sie kann daher nur während den Öffnungszeiten montags bis sonntags von 8 bis 23 Uhr genutzt werden.

Sabine Broweleit, Geschäftsführerin der Tess - Relay-Dienste GmbH, erklärt: „Wir sind sehr froh darüber, dass die Bundesnetzagentur, in deren Auftrag wir die Telefonvermittlungsdienste zur Verfügung stellen, unserem Angebot eines Notrufs für alle hörgeschädigte Menschen in Deutschland zugestimmt hat." Im Rahmen dieser Beauftragung sind die Öffnungszeiten für die Jahre 2013 und 2014 festgelegt. „Vielleicht ändern sich die Angebotszeiten in der nächsten Auftragsperiode. Dann wäre vielleicht ein Notruf rund um die Uhr möglich. Wir wären bereit."

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