Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 18. Juni 2014 eine Krankenkasse dazu verurteilt, einen gehörlosen Kläger mit zwei Rauchwarnmeldern für Gehörlose zu versorgen. Die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele begrüßte diese Entscheidung als einen Schritt in Richtung verbesserter Teilhabe.

Zur Begründung wurden unter anderem folgende Punkte aufgeführt:

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, begrüßt diese Entscheidung. Sie bedeute einen Schritt in Richtung verbesserter Teilhabe für hörgeschädigte Menschen. Das BSG erkenne das selbständige Wohnen als ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens behinderter Menschen an. Zudem sei durch die Entscheidung eine klare Festlegung getroffen worden, unter welchen Voraussetzungen die Krankenkassen die Kosten für Rauchwarnmelder übernehmen müssten.
Pressemitteilung vom 21.08.2014 der Behindertenbeauftragten
BSG-Urteil vom 18.6.2014, B 3 KR 8/13 R in der Juris-Datenbank

Kategorie: Archiv