Auch 2025 finden wieder einige Veranstaltungen der DHS statt. Den Anfang macht das Fortbildungsseminar (FOBI) im Mai, im Oktober wird es voraussichtlich wieder das Herbstseminar und ein LBG-Seminar (Lautsprache Begleitende Gebärden) geben.
Die Termine und Orte:
- 22. bis 25.05.2025: FOBI-Seminar und Runder Tisch SHG in Behringen (Hainich):
Details siehe unter Selbstachtsamkeit und Erneuerung der inneren Kraft (Anmeldeschluss 09.03.2025). - 06. bis 12.10.2025 LBG-Kurs in Königswinter / Details folgen
- 09. bis 12.10.2025 Herbstseminar in Königswinter / Details folgen
- 10.10.2025 Mitgliederversammlung in Königswinter
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Fortbildungsseminar (FOBI) 22.–25.05.2025, Schlosshotel am Hainich
Nach dem erfolgreichen FORTBILDUNGSSEMINAR 2023 mit Anna-Maria Steyer gibt es mit ihr nun eine Fortsetzung in 2025. Die Referentin berät neben privaten Klienten und Organisationen seit nunmehr 20 Jahren auch die Aktiven in der Selbsthilfe. Dabei inspiriert sie ihre Kunden zu innerer Leichtigkeit und zum Entdecken kraftvoller Lösungen in schwierigen Situationen.
Termin: 22. bis 25. Mai 2025
Referentin: Dipl.-Psych. Anna-Maria Steyer
Tagungsort: Schlosshotel am Hainich, Hörselberg-Hainich
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Weiterlesen: Selbstachtsamkeit und Erneuerung der inneren Kraft / Seminar und Runder Tisch 2025
Auf der Mitgliederversammlung in Bad Salzschlirf am 30. September 2022 wurde der neue Vorstand der Deutschen Hörbehinderten Selbsthilfe e. V. (DHS) gewählt. Er besteht aus den folgenden Personen:
- Anette Arndt (Vorsitzende)
- Ursula Engelskirchen (Stellvertretende Vorsitzende)
- Helmut Schlieckmann (Stellvertretender Vorsitzender und Redaktionsverantwortlicher für die Mitgliederzeitschrift FORUM)
- Michaela Zester (Finanzwartin)
- Uta Lapp-Hirschfelder (Schriftführerin)
Festgelegt wurde auf der Mitgliederversammlung, dass Karola Bittner noch bis zur vollständigen Einarbeitung von Michaela Zester bis zum Jahresende 2022 die Aufgaben der Finanzwartin übernimmt.
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Die Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten – Selbsthilfe und Fachverbände e. V. (DG), der auch die Deutsche Hörbehinderten Selbsthilfe e.V. angehört, kritisiert in einer Pressemiteilung, dass das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz weit hinter den Erwartungen zurückbleibt. Es biete kaum wirkliche Verbesserungen für Menschen mit Hörbehinderungen, einige Aspekte hätten sich gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sogar verschlechtert. Einige Regelungen wie z.B. die Ausnahme von kommunalen und regionalen Verkehrsdiensten von einem Großteil der Verpflichtungen würden sogar viele Barrieren erhalten und festigen, mit denen viele Menschen alltäglich konfrontiert und herausgefordert werden. Dem im Gesetzestext formulierten Ziel der Umsetzung umfassender Barrierefreiheit würde das Gesetz somit nicht gerecht. Die DG und ihre Verbände halten das Gesetz für durchsetzungsschwach und unzureichend.
Insbesondere kritisiert die DG, dass die Umstellung auf barrierefreie Produkte und Dienstleistungen unnötig um viele Jahre verzögert wird und damit einhergehende Probleme und Defizite in der Umsetzung aufgrund einer dezentralen Datenerhebung kaum sichtbar sein werden. Bereits in vergangenen Stellungnahmen hatten die DG und ihre Verbände gefordert, die Marktüberwachung auf die Bundesebene zu verlagern, um Reibungsverluste durch Zuständigkeitsfragen und unzureichende Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu vermeiden. In dem verabschiedeten Gesetz bleibt die Verantwortung zur Überwachung aber weiterhin bei den Ländern. Damit schwänden auch die Durchsetzungsmöglichkeiten gegenüber internationalen Konzernen. Weiter befürchtet die DG, dass durch die Verschleppung der tatsächlichen Umsetzung Forschung und Entwicklung zu barrierefreien Angeboten zusätzlich aufgrund ausbleibender Nachfrage gehemmt werden.
Neben diesen grundsätzlichen Kritikpunkten gehen die Regelungen kaum oder nur nebensächlich auf die Bedarfe von Menschen mit Hörbehinderungen ein, sodass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – besonders für diesen Personenkreis – weit am selbstgesteckten Ziel vorbeigehe.
"Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wirkt somit wie eine Pflichtveranstaltung zur Umsetzung von EU-Recht. Es fehlen der Mut und die Entschlossenheit zur Durchsetzung einer längst überfälligen Regelung, die eine massive Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe im Alltag von mehr als 10 Prozent der deutschen Bevölkerung bedeuten würde. Stattdessen erhält die Wirtschaft noch eine Schonfrist von bis zu 19 Jahren, um sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz trägt daher nicht nur seinen Namen zu Unrecht, es verfehlt das Ziel des European Accessibility Acts um Längen!"
Die vollständige Mitteilung der DG zum Download: Pressemitteilung vom 21.05.2021
(Quelle: Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten – Selbsthilfe und Fachverbände e. V.)
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Die derzeitige Pandemielage hat zwangsläufig auch sämtliche geplante DHS-Aktivitäten unterbunden. Dennoch verfielen wir in keine Gruppen-Depression. In unseren Foren wurde munter diskutiert, am heftigsten über die Auswirkungen des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes für uns „Schlappohren“. So ist nämlich das Tragen einer Maske für Menschen mit Höreinschränkungen im Gespräch mit Anderen eigentlich ein schier unüberwindliches Kommunikationshindernis. Ausnahmen für Schwerhörige und Ertaubte sehen die Corona-Verordnungen bislang allenfalls aus nachweispflichtigen anderen gesundheitlich Gründen vor.
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