Hier zeigen wir Ihnen Möglichkeiten von A bis Z, welche Hilfen bei Behördengängen, Telefonaten und anderen Alltagssituationen in Anspruch genommen werden können, bzw. welche Zusatztechnik uns den Alltag erleichtern kann. Diese Stichwortliste wird laufend ergänzt.

 Alarm:
Wecker, Rauchmelder, Klingel,...  siehe Stichwort Lichtsignalanlage

App:
Mittlerweile gibt es für viele Smart- und i-phones gute (kostenfreie und kostenpflichtige) Apps, um Schwerhörigen den Alltag zu erleichtern.

Hier eine kleine Auswahl:
Spracherkennungsprogramme, die Gesprochenes aufschreiben, Bsp. Roger Voice, LetMEhearagain, google Spracherkennung,... 
Untertitel-App fürs Kino, Bsp. cinemaconnect, Greta und Starks
zuschaltbarer Blitz zu Klingelton und Wecker, auch über Tonerkennung als Signal für Türklingel und Babyphon möglich
Notruf-App der Bundesländer: Nora

ASHA:
ASHA steht für "Audio-Streaming for Hearing Aids" (auf deutsch: "Audiostreaming für Bluetooth-fähige Hörgeräte").
Damit ist man in der Lage, z.Bsp. das Handytelefonat direkt in die Hörgeräte zu streamen, ohne ein extra Kopplungsgerät zu nutzen.
ASHA ist ein Protokoll, welches leider kostenpflichtig ist und deshalb nur bei den teueren Spitzenhandys freigeschalten ist.  Zum anderen muss man mit dem Hörgeräte-Akustiker seines Vertrauens zusammenarbeiten, dass er einem auch Hörgeräte gibt, die diese Verbindung auch ermöglichen - d.h. die Hörgeräte sollten das ASHA-Protokoll auch können.

Auracast:
wird der Nachfolger von Bluetooth und T-Spule. Momentan gibt es nur einen CI-Hersteller, dessen Gerät Auracast kann. Hörgeräte sind unseres Wissens noch nicht damit ausgestattet. Zum anderen existiert noch keine Sendetechnik, die Auracast verbreitet. Ist also eher eine Technik, die in der Zukunft noch viel von sich reden machen wird.
Ein mögliches Szenario für Auracast: man kommt auf einem bestimmten Bahnsteig und bekommt die Informationen nur zu den dort fahrenden Zügen direkt in die Hörgeräte gestreamt. 

Bluetooth:
Übertragungstechnik für geringe Entfernungen, die besonders bei Telefon, Handy, Computer, Radio und Fernseher eingesetzt wird. Man muss aber gestehen, dass Hörgeräte mit Bluetooth  leider kostenpflichtig sind. Zum anderen muss man vorher genau in Erfahrung bringen, welche Hörgeräte mit welchem Handy/Smartphone zusammen arbeiten. Beim iPhone geht das nahezu immer, weil es im Betriebssystem verankert ist. Bei Android muss man sehen, dass sowohl das Smartphone als auch das Hörgerät ASHA beherrschen. Genauere Auskünfte erhält man auf den Herstellerseiten der gewünschten Technik.

Dolmetschdienste:
neben dem Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher (Vor Ort oder auch Online, Bsp. Verbavoice) gibt es auch verschiedene Hilfsmöglichkeiten und Dolmetschdienste zum Telefonieren. Bsp. Tess (auch für mobiles Telefonieren), Gebärdentelefon (für Anfragen bei Behörden). Zur
Schriftdolmetschung am Arbeitsplatz siehe Erfahrungsbericht)

FM-Anlage:
Hilfsmittel, um bei Besprechungen, Seminaren oder Vorlesungen aktiv teilnehmen zu können. Sender mit Mikrofon kann Gesprächspartner / Vortragendem umgehängt werden; sendet entweder direkt an Audioschuh am Hörgerät oder Telefonschlinge, die der Hörgeräteträger um den Hals hängt. Kann auch bei Konferenzen o.ä. auf den Tisch gelegt werden, um alle Stimmen "einzufangen". Kosten werden teilweise von Krankenkassen oder Rententräger übernommen.

Infrarot-Empfänger:
beispielsweise Ohrbügel fürs Fernsehen

Lichtwecker / Vibrationswecker:  
Wecker die anstelle von akustischen Signalen mit Lichtblitzen oder Vibrationskissen ausgestattet sind. Gibt es auch als Reisewecker oder Armbanduhr für unterwegs.

Lichtsignalanlage:
Für Türklingel, Telefon, Rauchmelder, Babyphon u.v.m. Per Funk oder Strom übertragene Lichtblitze zeigen Telefon, Türklingel usw an. Wird bei entsprechender Schwerhörigkeit von den meisten Krankenkassen für Türklingel, Telefon und Rauchmelder übernommen.

Notfallfax:
für stark schwerhörige und gehörlose Menschen gibt es die Möglichkeit, einen Notruf auch per Fax abzusetzen. Einen entsprechenden Vordruck und Näheres dazu finden Sie unter dem Link www.notfall-telefax112.de.

Schriftdolmetscher / Gebärdensprachdolmetscher :
Die Bezahlung von Schrift- und Gebärdensprachdolmetschern wird im beruflichen Bereich über das Integrationsamt oder die Arbeitsassistenz geregelt. Vorteil der Arbeitsassistenz ist, dass man ein festes Budget hat, das man selbst einsetzen und damit auch den eigenen Dolmetscher bestimmen kann. 

T - Spule, hieß früher auch Telefonspule:
Viele Kirchen, Theater und öffentliche Einrichtungen haben bestimmte Bereiche, in denen Ringschleifen verlegt sind, die Predigten / Vorträge u.ä. an die T - Spule im Hörgerät übertragen können. Mittlerweile werden auch Bahnhofsschalter, Hotelrezeptionen uvm. mit diesen Induktionsschleifen ausgestattet.

Aber man muss die T-Spule explizit einfordern beim Hörgeräte-Akustiker seines Vertrauens, denn mittlerweile schwenken viele auf Bluetooth um und denken daher nicht mehr daran, dass die T-Spule noch sehr verbreitet ist. Aber sie ist derzeit noch die einzgste Möglichkeit zur Nutzung von Ringschleifen in Kirchen und öffentlichen Gebäuden sowie der transportablen FM-Anlagen, wie sie in vielen Schwerhörigenvereinen existieren.

Untertitel:
Mittlerweile bieten viele Fernsehsender ihre Filme / Nachrichten mit Untertiteln an. Beispiel: ARD und öffentlich-rechtliche Regionalprogramme (Seite 150) und ZDF (Seite 777). In den Fernsehzeitungen werden die untertitelten Sendungen mit entsprechenden Symbolen markiert. Genaueres dazu und eine Liste der Sender mit Untertitelseiten finden Sie unter anderem bei Wikipedia.
Auch viele - kommerzielle - internet-Streaming-Dienste untertiteln ihre Filme, Beispiel Netflix, Sky Online, Maxdome, Amazon Video

Vibrationsalarm:
siehe Lichtsignalanlage: Wecker kann auch mit Vibrationskissen ausgestattet sein, ebenfalls gibt es Vibrationsempfänger (beispielseise am Handgelenk) für andere eingehende Signale (Türklingel, Telefon, Rauchmelder...)

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